In der FFH-Richtlinie sind einige Arten als besonders schützenswert aufgelistet. Die Natura 2000-Gebiete tragen dazu dabei, dass Lebensräume dieser Arten geschützt werden. Doch nicht immer kommen diese Arten auch tatsächlich in gesetzlich festgelegten Schutzgebieten vor. Die Knoblauchkröte z.B. besiedelt gerne ehemalige Sandabgrabungen. Daher brauchen solche Arten zusätzliche Aufmerksamkeit und ein spezielles Schutzkonzept auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete.